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Siepmann, Sarah
Die Entwicklung einer gesetzlichen Basis für das Recht der Untersuchungshaft auf Bundes- und auf Landesebene (Das BayUVollzG)
Eine Analyse ausgewählter Aspekte der bayerischen Gesetzgebung zum Untersuchungshaftvollzug im Vergleich zu den Regelungen anderer Bundesländer vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung
Kovac, J.
978-3-8300-6673-6
1. Aufl. 2012 / 464 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis. Band: 255

Das Recht der Untersuchungshaft wurde über Jahrzehnte als ,,Stiefkind der Strafjustiz\\\" bezeichnet. Trotz der schwere des Eingriffs in die Freiheitsrechte des Betroffenen wurde insbesondere der Vollzug der Untersuchungshaft nur rudimentär gesetzlich geregelt. Reformbemühungen und Vorschläge gab es nicht wenige, durchgesetzt hat sich bis in die jüngste Vergangenheit jedoch keiner.

Erst das Gesetz zur Föderalismusreform vom 28.08.2006 gab den erforderlichen Anstoß, denn damit wurde die Gesetzgebungskompetenz für den Untersuchungshaftvollzug vom Bund auf die Länder übertragen. Diese Übertragung hat für gewisses Aufsehen gesorgt, wurde durch sie doch die Kompetenz für Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft auseinander gerissen, obwohl die Voraussetzungen durchaus ineinander greifen.

Dennoch haben mittlerweile alle Bundesländer ihre eigenen Untersuchungshaftvollzugsgesetze, während die Regelungen zur Anordnung der U-Haft weiterhin bundeseinheitlich durch die StPO geregelt werden.

Diese aktuelle Entwicklung und gleichzeitige politische und rechtswissenschaftliche Brisanz bietet Anlass zum Aufgreifen der Thematik um das Recht der Untersuchungshaft.

Das Werk setzt sich daher umfassend mit der Entwicklung der gesetzlichen Basis für das Recht der Untersuchungshaft auseinander. Beginnend mit einer sorgsamen Darstellung der bisherigen bundeseinheitlichen Regelung wird die Entwicklung bis hin zu den heute geltenden föderalen Gesetzen dargestellt. Dies nicht ohne eine empirische Bestandsaufnahme zur Untersuchungshaft darzustellen um dem Leser ein realistisches Bild der Situation der Untersuchungshaft an die Hand zu geben.